Achtung neue Schonzeit Hecht und Zander!!!
Sportfischergemeinschaft Wellesweiler
Angeln an der Blies gemeinsam mit den Angelfreunden Niederbexbach

Aktuelles

 
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Catch & Release

Angelpraxis „Catch and Release“ 
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat im Verfahren 20 B 209/15 am 3.7.2015 entschieden, dass Fischen ohne vernünftigen Grund im Sinne von § 1 S.2 TierschG Leiden zugefügt werden, wenn sie mit lang andauerndem Drill geangelt, lebendig vor der Kamera als Trophäe präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Der Beschluss richtet sich nicht gegen das Angeln als solches, sondern gegen bestimmte Methoden beim Umgang mit den Fischen, wie sie beim „Catch and Release“ auftreten. Verhindert werden sollen einzelne Vorgehensweisen beim Anlanden der Fische und bei ihrer Behandlung an Land; fangfähige Fische sollen nicht – zumal nicht durch längeren Aufenthalt an Land verzögert – ins Wasser zurückgesetzt, sondern waidgerecht zum Verzehr getötet oder zur Hege und Pflege des Fischbestandes entnommen werden, sodass ein wiederholtes Angeln derselben Fische entfällt. 
In den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt der Fischereiverband Saar ein Allgemeinwissen, zu dem insbesondere auch die Erkenntnis gehört, dass das „Catch and Release“ gegen § 1 S.2 TierSchG verstößt und deshalb zu unterbleiben hat.
Quelle: PDF Fischereiverband Saar

Achtung neue Schonzeit Hecht und Zander beachten!!!
 

Aktuell geschont:
Bachforelle bis einschl. 31.03.
Ganzjährig geschonte Fische findest du hier 

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